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E-Government

Grafische Darstellung zur E-Government Thematik

Die konsequente Digitalisierung der Verwaltungs- und Kommunikationsprozesse und die Bereitstellung elektronischer Verwaltungsservices, werden mittelfristig die größten Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen sein. Gemeint ist damit der verstärkte Einsatz von modernen IT-Techniken, elektronischen Medien und leistungsfähigen Fachverfahren für einen nutzerorientierten, vollständig digitalisierten und zeitlich unabhängigen E-Government-Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, wodurch Verwaltungshandeln effizienter und transparenter wird. Ämter, Behörden und Einrichtungen kommunizieren untereinander oder mit den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen unkompliziert auf elektronischem Wege, was in den meisten Fällen den Gang zum Amt überflüssig macht.

Das OZG-Änderungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage, damit Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, durch attraktive digitale Angebote, einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar wird. Das Ministerium des Innern und für Kommunales ist im Rahmen der Umsetzung des OZG-Änderungsgesetzes für die Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig. Im Rahmen der technisch-operativen Umsetzung, arbeitet der ZIT-BB intensiv in verschiedenen Arbeitsgruppen mit, um die Entwicklungen bei der Digitalisierung der Verwaltung direkt mit zu gestalten.

Grafische Darstellung zur E-Government Thematik

Die konsequente Digitalisierung der Verwaltungs- und Kommunikationsprozesse und die Bereitstellung elektronischer Verwaltungsservices, werden mittelfristig die größten Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen sein. Gemeint ist damit der verstärkte Einsatz von modernen IT-Techniken, elektronischen Medien und leistungsfähigen Fachverfahren für einen nutzerorientierten, vollständig digitalisierten und zeitlich unabhängigen E-Government-Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, wodurch Verwaltungshandeln effizienter und transparenter wird. Ämter, Behörden und Einrichtungen kommunizieren untereinander oder mit den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen unkompliziert auf elektronischem Wege, was in den meisten Fällen den Gang zum Amt überflüssig macht.

Das OZG-Änderungsgesetz bildet die gesetzliche Grundlage, damit Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, durch attraktive digitale Angebote, einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar wird. Das Ministerium des Innern und für Kommunales ist im Rahmen der Umsetzung des OZG-Änderungsgesetzes für die Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig. Im Rahmen der technisch-operativen Umsetzung, arbeitet der ZIT-BB intensiv in verschiedenen Arbeitsgruppen mit, um die Entwicklungen bei der Digitalisierung der Verwaltung direkt mit zu gestalten.