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Landesmelderegister Brandenburg (für Behörden)

Briefumschlag mit Musterdaten
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Der Brandenburgische IT-Dienstleister führt als Registerbehörde nach § 5 des Brandenburgischen Meldegesetzes zur Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 36 und 39 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) und zur Gewährleistung des automatisierten Abrufs nach § 38 BMG ein Landesmelderegister. Dessen Datenstand wird in Zusammenarbeit mit den brandenburgischen Meldebehörden täglich aktualisiert und stellt eine Kopie der kommunalen Melderegister dar. Das Landesmelderegister Brandenburg ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden, rund um die Uhr sichere Melderegisterauskünfte automatisiert und synchron abzurufen. Über das Webportal des Landesmelderegisters Brandenburg wird außerdem die Funktionalität eines automatisierten länderübergreifenden (bundesweiten) Abrufs von Meldedaten bereitgestellt. Damit verfügen Sie über die Möglichkeit, deutschlandweit die Meldedaten von Personen abzurufen.

Der Brandenburgische IT-Dienstleister führt als Registerbehörde nach § 5 des Brandenburgischen Meldegesetzes zur Erfüllung der Aufgaben nach den §§ 36 und 39 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes (BMG) und zur Gewährleistung des automatisierten Abrufs nach § 38 BMG ein Landesmelderegister. Dessen Datenstand wird in Zusammenarbeit mit den brandenburgischen Meldebehörden täglich aktualisiert und stellt eine Kopie der kommunalen Melderegister dar. Das Landesmelderegister Brandenburg ermöglicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden, rund um die Uhr sichere Melderegisterauskünfte automatisiert und synchron abzurufen. Über das Webportal des Landesmelderegisters Brandenburg wird außerdem die Funktionalität eines automatisierten länderübergreifenden (bundesweiten) Abrufs von Meldedaten bereitgestellt. Damit verfügen Sie über die Möglichkeit, deutschlandweit die Meldedaten von Personen abzurufen.

Die Registrierung für das Landesmelderegister Brandenburg gilt auch für den automatisierten Abruf von Meldedaten aus anderen Bundesländern. Für die Nutzung des Landesmelderegisters (Web-Applikation) ist ein Zertifikat (Gruppenzertifikat für bis zu 30 Clients) erforderlich. Dieses Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren. Hierfür wird ein Entgelt in Höhe von derzeit 98,00 Euro erhoben. Bitte nutzen Sie für die Beantragung eines Zuganges das bereitgestellte Anmeldeformular und übersenden dieses im Original auf dem Postweg an die rechts angegebene Adresse. Der im Anmeldeformular benannte legitimierte Ansprechpartner des Auftraggebers wird zugleich als Administrator eingerichtet. Die Beantragung einfacher Meldeauskünfte nach § 44 BMG (Privatpersonen oder –institutionen) ist ausschließlich bei den kommunalen Meldebehörden möglich.

Die Registrierung für das Landesmelderegister Brandenburg gilt auch für den automatisierten Abruf von Meldedaten aus anderen Bundesländern. Für die Nutzung des Landesmelderegisters (Web-Applikation) ist ein Zertifikat (Gruppenzertifikat für bis zu 30 Clients) erforderlich. Dieses Zertifikat hat eine Laufzeit von drei Jahren. Hierfür wird ein Entgelt in Höhe von derzeit 98,00 Euro erhoben. Bitte nutzen Sie für die Beantragung eines Zuganges das bereitgestellte Anmeldeformular und übersenden dieses im Original auf dem Postweg an die rechts angegebene Adresse. Der im Anmeldeformular benannte legitimierte Ansprechpartner des Auftraggebers wird zugleich als Administrator eingerichtet. Die Beantragung einfacher Meldeauskünfte nach § 44 BMG (Privatpersonen oder –institutionen) ist ausschließlich bei den kommunalen Meldebehörden möglich.