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E-Government

Grafische Darstellung zur E-Government Thematik

Die konsequente Digitalisierung der Verwaltungs- und Kommunikationsprozesse und die Bereitstellung elektronischer Verwaltungsservices, werden mittelfristig die größten Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen sein. Gemeint ist damit der verstärkte Einsatz von modernen IT-Techniken, elektronischen Medien und leistungsfähigen Fachverfahren für einen nutzerorientierten, vollständig digitalisierten und zeitlich unabhängigen E-Government-Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, wodurch Verwaltungshandeln effizienter und transparenter wird. Ämter, Behörden und Einrichtungen kommunizieren untereinander oder mit den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen unkompliziert auf elektronischem Wege, was in den meisten Fällen den Gang zum Amt überflüssig macht.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen bis Ende des Jahres 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Dazu wurden aus 14 Themenfeldern ca. 575 Verwaltungsleistungen identifiziert, die online bereitgestellt werden müssen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales ist für die Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig. Im Rahmen der technisch-operativen Umsetzung, arbeitet der ZIT-BB intensiv in verschiedenen Arbeitsgruppen mit, um die Entwicklungen im Bereich E-Government direkt mit zu gestalten.

Grafische Darstellung zur E-Government Thematik

Die konsequente Digitalisierung der Verwaltungs- und Kommunikationsprozesse und die Bereitstellung elektronischer Verwaltungsservices, werden mittelfristig die größten Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen sein. Gemeint ist damit der verstärkte Einsatz von modernen IT-Techniken, elektronischen Medien und leistungsfähigen Fachverfahren für einen nutzerorientierten, vollständig digitalisierten und zeitlich unabhängigen E-Government-Services für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen, wodurch Verwaltungshandeln effizienter und transparenter wird. Ämter, Behörden und Einrichtungen kommunizieren untereinander oder mit den Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen unkompliziert auf elektronischem Wege, was in den meisten Fällen den Gang zum Amt überflüssig macht.

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen bis Ende des Jahres 2022 sämtliche Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Dazu wurden aus 14 Themenfeldern ca. 575 Verwaltungsleistungen identifiziert, die online bereitgestellt werden müssen. Das Ministerium des Innern und für Kommunales ist für die Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig. Im Rahmen der technisch-operativen Umsetzung, arbeitet der ZIT-BB intensiv in verschiedenen Arbeitsgruppen mit, um die Entwicklungen im Bereich E-Government direkt mit zu gestalten.