Bürgerportal Maerker seit 10 Jahren erfolgreich online
- Erschienen amMit einer Feierstunde im Ministerium des Innern und für Kommunales Brandenburg (MIK) in Potsdam wurde an die Entwicklung des Bürgerportals „Maerker“ seit seiner Gründung vor 10 Jahren erinnert. In seiner Festansprache dankte Herr Jörg Wollny, Leiter der Digitalisierungs-Abteilung im Innenministerium, allen die Maerker zu einem bürgernahen und kommunal weit verbreiteten Portal entwickelt haben und weiter ausgestalten.
Das Kommunale Anwendungszentrum (Kaz) des Brandenburgischen IT-Dienstleisters (ZIT-BB) begleitet von Beginn an aktiv das Projekt Maerker und steht den Kommunen mit seiner fachlichen Expertise beratend zur Seite. Im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales betreibt der ZIT-BB für die derzeit 118 beteiligten Kommunen die Plattform Maerker im Internet.
Das Kaz unterstützt die Kommunen bei der Bearbeitung eingegangener Hinweise und administriert die An- und Abmeldungen der Redakteure. Darüber hinaus erstellt das KAZ Informationenmaterial für die Kommunen zur Unterrichtung der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden und hilft bei der Erstellung von Sicherheitskonzepten und der Prozessgestaltung.
Durch das Kaz werden derzeit ca. 360 Maerker-Redakteure aus den Kommunen betreut und im IT-Schulungszentrum des ZIT-BB qualifiziert. Die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Maerker-Kommunen und den derzeit ca. 50 Maerker-Unterstützern obliegt ebenfalls dem Kaz.
Bei der Realisierung dieser Aufgaben, wird das Kommunale Anwendungszentrum intensiv von den einzelnen Fachbereichen des ZIT-BB unterstützt.
Bürgerinnen und Bürger informieren bei „Maerker“ über Infrastrukturprobleme in ihrer Kommune und können über ein Ampelsystem den Bearbeitungsprozess transparent nachvollziehen. Mittlerweile beteiligen sich 118 Kommunen an der Internetplattform. Die Einwohner dieser Kommunen haben bisher rund 130.000 Hinweise gegeben, um die sich 360 kommunale Redakteurinnen und Redakteure kümmern.
Im Dateianhang befindet sich die Pressemitteilung des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg vom 17.09.2019.